Führerscheinklasse AM (Mindestalter 15)

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotoren
  • Leermasse max. 350 kg

Auto fahren mit Führerschein AM !!!
Informiert Euch jetzt in Eurer Fahrschule !!!

  • passende Motorradbekleidung findet Ihr in Eurer
  • Fahrschule

Führerscheinklasse A1 (Mindestalter 16)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Leistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung / Leergewicht max. 0,1 bzw. 0,2 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kw
Erwerb: direkt
Befristung: 15 Jahre, danach ist eine Neuausstellung erforderlich
Einschluss: AM

Führerscheinklasse A2 (Mindestalter 18)

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Leistung max. 35 kw; Verhältnis von Leistung / Leergewicht max. 0,1 bzw. 0,2 kW/kg

Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1, nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Erwerb: direkt
Befristung: 15 Jahre, danach ist eine Neuausstellung erforderlich
Einschluss: AM, A1

Bei allen Motorradklassen: A1, A2, A

  • begleiten wir Dich auf dem Motorrad
  • Ausbildung Stufe um Stufe nach dem Ausbildungsplan der Bundesvereiningung der Fahrlehrerverbände
  • neue moderne Ausbildungsmaschinen
  • wir halten passende Motorradbekleidung für Euch bereit

Führerscheinklasse A (Mindestalter 24)

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Drerädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kw

Hinweis:

Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes,

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Erwerb: direkt ohne Einschränkung
Befristung: 15 Jahre, danach ist eine Neuausstellung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
  • neue Maschine
  • sehr geringe Sitzhöhe
  • sehr gutes Handling

Führerscheinklasse B196

Erweiterung der Führerscheinklasse B, um Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Es bedarf einer Fahrerschulung ohne theoretischer und praktischer Prüfung. Die Schulung umfasst mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. B 196 gilt nur in Deutschland und berechtigt nicht zum Aufstieg in eine höhere Motorradklasse.

 

Hinweis Mindestens 5 Jahre Führerscheinklasse B im Vorbesitz und Mindestalter 25 Jahre.